Arbeitnehmerüberlassung & Zeitarbeit

Vektor Solutions überlässt passendes Personal speziell bei Personalengpässen und Auftragsspitzen. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Erlaubnisurkunde zur Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, besitzt Vektor Solutions seit 2010.

Vektor Solutions strebt die Verbandsmitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) an und wendet dessen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossenen Tarifvertrag an.

 

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Vektor Solutions GmbH
Industriedienstleistungen

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Rathenaustraße 35
16761 Hennigsdorf
T: +49(0)3302 209 735 0
F: +49(0)3302 209 735 5
E: hennigsdorf(at)vektor-solutions.de

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